Anleinpflicht während der Brut-und Setzzeit
Pressemitteilung der Kreisgruppe von S. Vogel (BUND)
Seit 15. März ist es auf Grund der Brut- und Setzzeit wieder Pflicht, Hunde in der offenen Landschaft angeleint zu lassen.
Hundehalter werde als Tierfreunde gebeten, auch anderen Tieren die Möglichkeit zu geben, ihren Nachwuchs möglichst ohne Störung aufzuziehen.
Während der Pandemie sind die Wald-und Feldbewohner durch das hohe Aufkommen an Wanderern bereits erhöhtem Stress ausgesetzt, schnüffelnde und jagende Hunde können hier tödlich wirken.
Am 15. Juni endet die Brut-und Setzzeit, dann dürfen Hunde außerhalb von Naturschutzgebieten wieder frei laufen.